(1) Zugelassen zur Verteidigung der Bachelorthesis wird, wer
- 1.
die Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 19 und in allen Praxismodulen bestanden hat und
- 2.
die Bachelorthesis bestanden hat.
(2) Den Termin für die Verteidigung der Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest.