Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV) § 63Ordnung der Hochschule zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren
Näheres zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren regelt die Hochschule in einer Ordnung.