(1) Im mündlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere geprüft:
- 1.
die kognitiven Fähigkeiten,
- 2.
das Vorhandensein eines technischen Grundverständnisses und
- 3.
die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich der Motivation und der sozialen Kompetenz.
(2) Der mündliche Teil besteht aus einem halbstrukturierten Interview.
(3) Zusätzlich zu dem halbstrukturierten Interview nach Absatz 2 können höchstens zwei weitere Auswahlinstrumente angewendet werden. Weitere Auswahlinstrumente können sein:
- 1.
ein Referat,
- 2.
eine Präsentation,
- 3.
eine Gruppenaufgabe oder
- 4.
eine Gruppendiskussion.