(1) Im mündlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere geprüft:
- 1.
die kognitiven Fähigkeiten,
- 2.
das Vorhandensein eines informationstechnischen Grundverständnisses und
- 3.
die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich der Motivation und der sozialen Kompetenz.
(2) Der mündliche Teil besteht aus einem halbstrukturierten Interview.
(3) Zusätzlich zu dem halbstrukturierten Interview nach Absatz 2 können höchstens zwei weitere Auswahlinstrumente angewendet werden. Weitere Auswahlinstrumente können sein:
- 1.
ein Referat,
- 2.
eine Präsentation,
- 3.
eine Gruppenaufgabe,
- 4.
eine Gruppendiskussion oder
- 5.
eine Simulationsaufgabe.
(4) Für die Durchführung des mündlichen Teils kann Videokonferenztechnik genutzt werden, wenn dafür geeignete technische Einrichtungen zur Verfügung stehen.