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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – (GntVDDVCSVDV)
§ 23 Vertiefungsrichtung

In der berufspraktischen Studienzeit II sowie im Hauptstudium II ist entweder die Vertiefungsrichtung „Digital Administration“ oder die Vertiefungsrichtung „Cyber Security“ zu absolvieren. Welche Studierenden welche Vertiefungsrichtung absolvieren, gibt die Hochschule mit der Einstellungszusage bekannt.