Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – (GntVDDVCSVDV) § 39Zuständigkeiten
Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt in der Zentralen Hochschulverwaltung zuständig.