Die Zwischenprüfung hat bestanden,
- 1.
wer mindestens drei Modulprüfungen des ersten Semesters und mindestens drei Modulprüfungen des zweiten Semesters bestanden hat und
- 2.
wer in der Zwischenprüfung eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 5,00 erreicht hat.