Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – (GntVDDVCSVDV) § 62Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung
Die formalen Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung legt das Prüfungsamt fest.