Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt
- 1.
einen Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung und
- 2.
eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen.
Aus der Bescheinigung müssen das Ergebnis der Zwischenprüfung, die absolvierten Module und deren Bewertung hervorgehen.