Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954) Art 2
In der Regel wird die Goethe-Medaille verliehen für besondere wissenschaftliche oder literarische, didaktische, organisatorische Leistungen, die der Vermittlung zwischen deutscher Kultur und der Kultur der Partnerländer zugute kommen.