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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Tierärztegebührenordnung - GOT)
§ 6 Verbot von Doppelbewertungen

Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist, wenn für letztere eine Gebühr berechnet wird.