Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze Art 1
(1) Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze. Die Änderungen sind in der Anlage auf zwei Kartenblättern grafisch dargestellt. Die Kartenblätter sind Bestandteil dieses Staatsvertrages.
(2) Es gehen nachfolgend aufgeführte Flurstücke vom Land Niedersachsen auf das Land Nordrhein-Westfalen über: Im Gebiet der Gemeinde Bad Essen, Gemarkung Dahlinghausen,