(1) Die nachfolgend aufgeführten Gemeinden werden aus dem Land Thüringen ausgegliedert und in den Freistaat Sachsen eingegliedert:
- 1.
aus dem Landkreis Greiz die Gemeinden
Stadt Elsterberg,
Görschnitz,
- 2.
aus dem Landkreis Schleiz die Gemeinden
Langenbach,
Stadt Mühltroff,
Thierbach,
- 3.
aus dem Landkreis Zeulenroda die Gemeinden
Ebersgrün,
Stadt Pausa,
Ranspach,
Unterreichenau.
(2) Für den Gebietsstand der Gemeinden nach Absatz 1 sind die Grenzen nach dem Stand vom 3. Oktober 1990 maßgebend, soweit nicht nach diesem Zeitpunkt, aber vor Inkrafttreten dieses Vertrages Gebietsänderungen nach § 12 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I Nr. 28 S. 255) erfolgt sind.
(3) Der bisherige und der neue Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze sind aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag ersichtlich.