Zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen wurde am 27. Oktober 2010/10. November 2010 ein Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Hessische Landtag mit Gesetz vom 9. März 2011 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I S. 146) und der Niedersächsische Landtag mit Gesetz vom 13. April 2011 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 100) zugestimmt.
Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Absatz 2 am 1. Juni 2011 in Kraft getreten (Bekanntmachung der Hessischen Staatskanzlei vom 8. Juni 2011, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I S. 320; Bekanntmachung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 17. Mai 2011, Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 127).
Die in Artikel 1 Absatz 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter und Flurstücklisten wurden zusammen mit dem Staatsvertrag in den oben genannten Verkündungsblättern des Landes Hessen und des Landes Niedersachsen veröffentlicht.
Gemäß § 2 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.