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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zu der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 26. November 1993/10. Januar 1994 über die zeitweilige Grenzabfertigung an bestimmten Grenzübergängen auf deutschem und auf österreichischem Gebiet
§ 2 

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1994 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung vom 26. November 1993/10. Januar 1994 außer Kraft tritt.
(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.