Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrechtliche Fragen die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben
Art 1 

Dem in Wien am 31. Mai 1967 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben, nebst Briefwechsel vom 12. April 1965 und Notenwechsel vom 31. März 1969 wird zugestimmt. Der Vertrag, der Briefwechsel und der Notenwechsel werden nachstehend veröffentlicht.