(2) Im Graveur-Handwerk sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse als ganzheitliche Qualifikationen zu berücksichtigen:
- 1.
Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen,
- 2.
Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitätsmanagements, der Haftungsvorschriften des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Umweltschutzes, einschließlich der Verwendung lösemittelarmer oder wasserbasierter, lösemittelfreier Produkte, sowie von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 3.
Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren, durchführen und überwachen,
- 4.
Aufträge durchführen, insbesondere unter Berücksichtigung von Fertigungstechniken, Instandsetzungsalternativen, berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften und technischen Normen sowie der anerkannten Regeln der Technik, Personal, Material und Geräten sowie Einsatzmöglichkeiten von Auszubildenden,
- 5.
Logistikkonzepte, insbesondere im Zusammenhang mit der Betriebs- und Lagerausstattung, entwickeln und umsetzen,
- 6.
technische Arbeitspläne und Prozessabläufe sowie technische Zeichnungen, insbesondere unter Einsatz von rechnergestützten Systemen, erstellen,
- 7.
Skizzen, Entwürfe, Modelle sowie Formen und Gesenke unter Berücksichtigung kreativer Gestaltungsaspekte erstellen,
- 8.
Schrifttypographien, Kalligraphien und Freihandzeichnungen unter Berücksichtigung rechnergestützter Gestaltungstechniken beherrschen, dabei insbesondere die Bedeutung der Stilkunde, der Heraldik und der Kunstgeschichte sowie der historischen und zeitgemäßen Formensprache berücksichtigen,
- 9.
Graveur-Erzeugnisse planen, entwerfen und mit traditionellen sowie neuen Graviertechniken herstellen,
- 10.
Arten und Eigenschaften zu verarbeitender Werkstoffe, einschließlich der Verfahren zur Oberflächenbehandlung und Stoffeigenschaftsänderung bei der Planung und Fertigung von Graveur-Erzeugnissen berücksichtigen, insbesondere Wärmebehandlung und Härteprüfverfahren anwenden,
- 11.
manuelle, maschinelle und programmgesteuerte Be- und Verarbeitungsverfahren sowie Füge- und Umformtechniken beherrschen,
- 12.
Werkzeuge, insbesondere Präge-, Spritz- und Stempelwerkzeuge herstellen sowie reprotechnische Vorlagen gestaltend bearbeiten; Säuren und Elektrolyte ansetzen,
- 13.
Oberflächen in Flach- und Reliefgraviertechniken unter Beachtung kreativer Gestaltungsaspekte bearbeiten und veredeln, insbesondere durch Guillochieren, Tauschieren, Damaszieren, Vergolden, Färben und Lack Einlegen,
- 14.
Fehler-, Mängel- und Störungssuche durchführen, Fehler, Mängel und Störungen beseitigen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren,
- 15.
Leistungen abnehmen und protokollieren, dem Kunden übergeben, abrechnen sowie Nachkalkulation durchführen.