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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete vom 1. Juli 1993 (BGBl. I S. 1132), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 519) geändert worden ist, außer Kraft.