Verordnung über den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Finanzämtern im Bereich der Grunderwerbsteuer (GrESteAV) § 1Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die elektronische Übermittlung der Anzeige von Notaren an Finanzämter nach § 18 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Grunderwerbsteuergesetzes.