zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Finanzämtern im Bereich der Grunderwerbsteuer (GrESteAV)
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular