- 1.
- bei Forderungen der Forderungsschuldner, 
- 2.
- bei Anteilen an Unternehmen einschließlich Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaften das Unternehmen, an dem die Anteile gehalten werden, 
- 3.
- bei Bürgschaften, Garantien oder anderen Gewährleistungen für Forderungen Dritter der Forderungsschuldner, 
- 4.
- bei dem Ankauf von Wechseln oder Schecks der Einreicher, 
- 5.
- bei Wertgarantien für Anteile an Unternehmen einschließlich Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaften das Unternehmen, an dem die Anteile gehalten werden, 
- 6.
- bei als Festgeschäften ausgestalteten Termingeschäften der Geschäftspartner, 
- 7.
- bei Optionsrechten oder Gewährleistungen für Optionsrechte der Stillhalter, 
- 8.
- bei Gewährleistungen für als Festgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte der Geschäftspartner, für dessen Verbindlichkeiten das Institut einzustehen verspricht, 
- 9.
- bei als Festgeschäften ausgestalteten Termingeschäften sowie Stillhalterverpflichtungen, die kommissionsweise abgeschlossen oder übernommen werden, der Kommittent, 
- 10.
- bei Forderungen aus Kreditderivaten der Kontraktpartner und die dem Kreditderivat zugrunde liegenden Referenzschuldner und 
- 11.
- bei Kreditzusagen die Gegenpartei, gegenüber der die Zusage gegeben wurde.