- 1.
bei Forderungen der Forderungsschuldner,
- 2.
bei Anteilen an Unternehmen einschließlich Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaften das Unternehmen, an dem die Anteile gehalten werden,
- 3.
bei Bürgschaften, Garantien oder anderen Gewährleistungen für Forderungen Dritter der Forderungsschuldner,
- 4.
bei dem Ankauf von Wechseln oder Schecks der Einreicher,
- 5.
bei Wertgarantien für Anteile an Unternehmen einschließlich Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaften das Unternehmen, an dem die Anteile gehalten werden,
- 6.
bei als Festgeschäften ausgestalteten Termingeschäften der Geschäftspartner,
- 7.
bei Optionsrechten oder Gewährleistungen für Optionsrechte der Stillhalter,
- 8.
bei Gewährleistungen für als Festgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte der Geschäftspartner, für dessen Verbindlichkeiten das Institut einzustehen verspricht,
- 9.
bei als Festgeschäften ausgestalteten Termingeschäften sowie Stillhalterverpflichtungen, die kommissionsweise abgeschlossen oder übernommen werden, der Kommittent,
- 10.
bei Forderungen aus Kreditderivaten der Kontraktpartner und die dem Kreditderivat zugrunde liegenden Referenzschuldner und
- 11.
bei Kreditzusagen die Gegenpartei, gegenüber der die Zusage gegeben wurde.