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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Durchführungsbestimmungen zum Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens
Eingangsformel 

Auf Grund des § 6 des Erlasses über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens vom 14. Juli 1953 wird für die Einreichung und Behandlung der Vorschläge folgendes bestimmt: