Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1 (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) § 12Einstufung von Druckgeräten
Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 der Richtlinie 2014/68/EU.