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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration und zur Elektronikerin für Gebäudesystemintegration* (Gebäudesystemintegratorausbildungsverordnung - GSIAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
2.
Planen und Organisieren der Arbeit,
3.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
4.
Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,
5.
Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten,
6.
Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten,
7.
Analysieren gebäudetechnischer Systeme,
8.
Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an Gebäudesystemtechnik,
9.
Montieren und Installieren gebäudetechnischer Anlagen und Systeme,
10.
Konzipieren und Projektieren der Integration gebäudetechnischer Anlagen und Systeme,
11.
Durchführen der gewerkeübergreifenden technischen Planung und Integration gebäudetechnischer Anlagen und Systeme,
12.
Integrieren von Komponenten und Funktionen an gebäudetechnischen Anlagen und Systemen,
13.
Parametrieren, in Betrieb nehmen und Übergeben gebäudetechnischer Anlagen und Systeme,
14.
Programmieren, Einrichten und Testen von Software,
15.
Übergeben und Dokumentieren von Projekten und
16.
Warten, Instandhalten und Optimieren gebäudetechnischer Anlagen und Systeme.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
4.
digitalisierte Arbeitswelt.