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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes (GVIDVDV)
§ 7a
Nutzung digitaler Lehrformate
Bis zum 31. Dezember 2024 können für einzelne oder alle Lehrveranstaltungen digitale Lehrformate genutzt werden.
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