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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes (GVIDVDV)
§ 42 Modulprüfungen in den Fachstudien

Die Modulprüfungen während der Fachstudien können aus einem oder mehreren der folgenden Prüfungsformate bestehen:
1.
Klausur,
2.
Hausarbeit,
3.
Präsentation,
4.
Projektarbeit,
5.
Portfolio,
6.
Software-Anwendung,
7.
mündliche Prüfung,
8.
Kolloquium (Gruppengespräch).