- 1.
Transaktionsnummer, im Fall mehrerer in einer Meldung zusammengefasster Transaktionen für jede Transaktion gesondert, bei Transaktionen mit Kryptowerten im Sinne des § 1 Absatz 29 des Geldwäschegesetzes tritt an die Stelle der Transaktionsnummer die Transaktionsidentifikationsnummer als Transaction-ID,
- 2.
Transaktionsverfahren,
- 3.
an der Transaktion Beteiligte,
- 4.
bei Transaktionen mit mehr als zwei Beteiligten: Land des Wohnsitzes oder Sitzes sowie die jeweilige Rolle der Beteiligten,
- 5.
Datum der Transaktion,
- 6.
Betrag der Transaktion in Zahlen unter Angabe der Währung, bei Transaktionen mit Kryptowerten im Sinne des § 1 Absatz 29 des Geldwäschegesetzes tritt an die Stelle des Betrags die Angabe des Kryptowertes und des Wechselkurses,
- 7.
Art der Transaktion,
- 8.
Art des Vermögenswertes, der Gegenstand der Transaktion ist oder mit ihr im Zusammenhang steht,
- 9.
bei Transaktionen mit dem Verfahren der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT):
- a)
kontoführendes Institut,
- b)
in fortlaufender Schreibweise ohne Leerzeichen,
- aa)
internationale Nummer eines Zahlungskontos des Zahlungsdienstnutzers,
- bb)
internationale Bankleitzahl (Business Identifier Code – BIC),
- 10.
bei Transaktionen mit anderen Kontonummernsystemen als SWIFT:
- a)
kontoführendes Institut,
- b)
Kontonummer,
- c)
Bankleitzahl,
- 11.
Herkunfts- und Zielland der Transaktion (soweit nicht bereits aus Nummer 9 oder 10 ersichtlich).