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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten (GWStatG)
§ 7 Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale sind
1.
Bezeichnung oder Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
2.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.