- a)
otoskopische Befunde bewerten,
- b)
audiometrische und hördiagnostische Kenndaten und Hörprofile beurteilen sowie auf dieser Grundlage Hörsysteme beschreiben, auswählen und bewerten,
- c)
Anamnese des Kunden aufnehmen und auswerten, Mess-, Anpass-, Fertigungs- und Montagetechniken, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Herstellungsverfahren beschreiben und auswählen, Ergebnisse bewerten,
- d)
Verfahren der bimodalen und elektroakustischen Stimulation sowie weitere Sonderversorgungsformen erläutern und bewerten,
- e)
Tinnitustherapie, Hyperakusistherapie, Hörtraining und Audiotherapie beschreiben, auswählen und konkrete Maßnahmen einleiten,
- f)
Art und Ausführung von Otoplastiken und Sonderotoplastiken beschreiben, auswählen und bewerten,
- g)
Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden und zu verarbeitenden Materialien berücksichtigen,
- h)
fortlaufende Qualitätskontrollen durchführen, Störungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse daraus ableiten,
- i)
Service-, Nachsorge- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Gehörschutz und Zubehör empfehlen und beschreiben,
- j)
Lärmmessungen und Lärmanalysen beschreiben, auswählen und bewerten,
- k)
Auswahl und Anpassung von individuellen Gehörschutzsystemen, auch als Teil der persönlichen Schutzausrüstung beschreiben,
- l)
berufsbezogene Rechtsvorschriften, insbesondere des Medizinprodukterechts, und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik beurteilen,
- m)
Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung erläutern und umsetzen,
- n)
Fehler und Mängel bei der Erstellung der Leistungen erläutern sowie Maßnahmen zur Beseitigung ableiten und
- o)
audiologische, anatomische, pathologische, akustische, physio- und psychoakustische, psychologische, otoskopische und medizinische Befunde sowie physikalische, chemische, signalverarbeitungstheoretische Eigenschaften berücksichtigen und