Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
Information und Kommunikation,
- 7.
Logistische Prozesse,
- 8.
Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet,
- 9.
Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes,
- 10.
Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen,
- 11.
Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten,
- 12.
Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen.