(2) Dem Handzuginstrumentenmacher-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der Handzuginstrumente,
- 2.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe,
- 3.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
- 4.
Kenntnisse der berufsbezogenen Musik- und Musikinstrumentengeschichte sowie der Stilkunde,
- 5.
Kenntnisse auf dem Gebiet der Musiktheorie,
- 6.
Kenntnisse der berufsbezogenen Physik, insbesondere Akustik und Statik,
- 7.
Kenntnisse in den Meßtechniken,
- 8.
Kenntnisse in der Wirkungsweise und dem Einbau von elektronischem Zubehör,
- 9.
Kenntnisse der Mensuren sowie der berufsbezogenen Normen,
- 10.
Kenntnisse in der Herstellung von Stimmzungen und Stimmplatten,
- 11.
Kenntnisse der Instandhaltung und Restaurierung von Handzuginstrumenten,
- 12.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes,
- 13.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
- 14.
Entwerfen und Anfertigen von Werkzeichnungen,
- 15.
Auswählen und Zuschneiden der Werkstoffe,
- 16.
Bearbeiten der Werkstoffe, insbesondere Sägen, Feilen, Schneiden, Bohren, Fräsen, Schnitzen, Hobeln und Biegen,
- 17.
Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen, insbesondere durch Löten, Fugen, Leimen, Kleben und Nieten,
- 18.
Messen, Aufzeichnen und Anreißen,
- 19.
Anfertigen von Schablonen,
- 20.
Herstellen des Korpus,
- 21.
Herstellen des Balges,
- 22.
Herstellen und Montieren von Baßmechanik und Schaltgruppen,
- 23.
Herstellen, Montieren und Einbauen der Tastatur,
- 24.
Herstellen, Einbauen, Ventilieren und Einwachsen der Stimmplatten,
- 25.
Wickeln von Federn,
- 26.
Aufnieten und Stimmen der Stimmzungen,
- 27.
Zusammenbauen der Baugruppen,
- 28.
manuelle und maschinelle Oberflächenbearbeitung, insbesondere Putzen, Beizen, Grundieren, Schleifen, Lackieren, Polieren und Mattieren,
- 29.
Zusammenbauen von Handzuginstrumenten,
- 30.
Anspielen von Handzuginstrumenten,
- 31.
Pflegen und Instandhalten von Handzuginstrumenten,
- 32.
Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.