(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
hauswirtschaftliche Betreuungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
- 2.
hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen erbringen,
- 3.
hauswirtschaftliche Versorgungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
- 4.
Verpflegung planen sowie Speisen und Getränke zubereiten und servieren,
- 5.
Räume und Wohnumfeld reinigen, pflegen und gestalten,
- 6.
Textilien einsetzen, reinigen und pflegen,
- 7.
hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse planen, durchführen und bewerten,
- 8.
Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Geräte und Maschinen beschaffen, lagern und einsetzen,
- 9.
hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten,
- 10.
qualitätssichernde Maßnahmen durchführen,
- 11.
Hygienemaßnahmen durchführen,
- 12.
im Team arbeiten, Personen anleiten und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken sowie
- 13.
mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen kooperieren.