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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank (HBankDVDV)
§ 19 Bestandteile

Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.