Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe (Haushaltsbegleitgesetz 1984) Art 35Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes
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Fußnote
Art. 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1 u. Art. 35 bis 37: Änderungsvorschriften. Art. 35 Abs. 2 gilt nicht in Berlin