Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Haushaltsbegleitgesetz 1991 - HBeglG 1991) Art 10Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung von 1. Januar 1991 in Kraft.