Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:
- 1.
den Ablauf des Auswahlverfahrens,
- 2.
die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,
- 3.
die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,
- 4.
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie
- 5.
die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.