(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere:
- 1.
Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen,
- 2.
Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik,
- 3.
Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen,
- 4.
Anwenden von Controllinginstrumenten,
- 5.
Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen,
- 6.
Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
- 7.
Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten,
- 8.
Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln,
- 9.
Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung,
- 10.
Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung,
- 11.
Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements,
- 12.
Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
- 13.
Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit.