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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG)
Inhaltsübersicht 

Teil 1
Allgemeines
 
§  1Hebammenberuf
§  2Begriffsbestimmungen
 
Teil 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
 
§  3Berufsbezeichnung
§  4Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten
§  5Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§  6Rücknahme der Erlaubnis
§  7Widerruf der Erlaubnis
§  8Ruhen der Erlaubnis
 
Teil 3
Hebammenstudium und
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
 
Abschnitt 1
Studium
 
Unterabschnitt 1
Studienziel, Zugang, Dauer und
Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen
 
§  9Studienziel
§ 10Zugangsvoraussetzungen
§ 11Dauer und Struktur des Studiums
§ 12Akkreditierung von Studiengängen
 
Unterabschnitt 2
Der berufspraktische Teil des Studiums
 
§ 13Praxiseinsätze
§ 14Praxisanleitung
§ 15Die verantwortliche Praxiseinrichtung
§ 16Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan
§ 17Praxisbegleitung
§ 18Nachweis- und Begründungspflicht
 
Unterabschnitt 3
Der hochschulische Teil des Studiums
 
§ 19Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen
§ 20Qualifikation der Lehrenden und der Studiengangsleitung
 
Unterabschnitt 4
Durchführung des Studiums
 
§ 21Durchführung des Studiums; Kooperationsvereinbarungen
§ 22Gesamtverantwortung
 
Unterabschnitt 5
Abschluss des Studiums
 
§ 23Abschluss des Studiums
§ 24Staatliche Prüfung
§ 25Durchführung der staatlichen Prüfung
§ 26Vorsitz
 
Abschnitt 2
Vertrag zur
akademischen Hebammenausbildung
 
§ 27Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung; Schriftformerfordernis
§ 28Inhalt des Vertrages
§ 29Wirksamkeit des Vertrages
§ 30Vertragsschluss bei Minderjährigen
§ 31Anwendbares Recht
§ 32Pflichten der verantwortlichen Praxiseinrichtung
§ 33Pflichten der Studierenden
§ 34Vergütung
§ 35Überstunden
§ 36Probezeit
§ 37Ende des Vertragsverhältnisses
§ 38Beendigung durch Kündigung
§ 39Wirksamkeit der Kündigung
§ 40Beschäftigung im Anschluss an das Vertragsverhältnis
§ 41Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 42Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
 
Teil 4
Anerkennung von Berufsqualifikationen
 
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
 
§ 43Erlaubnis für Personen mit einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes absolvierten Ausbildung
§ 44Bescheid über die Feststellung der Berufsqualifikation
§ 45Gemeinsame Einrichtung; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
 
Abschnitt 2
Automatisch
anerkannte Berufsqualifikationen
 
§ 46Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
§ 47Automatische Anerkennung bei erworbenen Rechten
§ 48Automatische Anerkennung bei in den Gebieten der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion, dem früheren Jugoslawien erworbenen Rechten
§ 49Automatische Anerkennung bei in Polen erworbenen Rechten
§ 50Automatische Anerkennung bei in Rumänien erworbenen Rechten
§ 51Ausschluss der automatischen Anerkennung bei in Kroatien erworbenen Rechten
§ 52Bekanntmachung
§ 53Europäischer Berufsausweis
 
Abschnitt 3
Weitere Berufsqualifikationen
 
§ 54Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit
§ 55Wesentliche Unterschiede
§ 56Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen
§ 57Anpassungsmaßnahmen
§ 58Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 59Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 59aErlaubnis zur partiellen Berufsausübung
 
Teil 5
Erbringen von Dienstleistungen
 
Abschnitt 1
Erbringen
von Dienstleistungen
im Geltungsbereich dieses Gesetzes
 
§ 60Dienstleistungserbringende Personen
§ 61Meldung der Dienstleistungserbringung
§ 62Meldung wesentlicher Änderungen
§ 62aDienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
 
Abschnitt 2
Dienstleistungserbringung
in anderen Mitgliedstaaten,
in anderen Vertragsstaaten oder
in anderen gleichgestellten Staaten
 
§ 63Bescheinigung der zuständigen Behörde
 
Teil 6
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
 
§ 64Zuständige Behörde
§ 65Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
§ 66Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
§ 67Unterrichtung über Änderungen
§ 68Löschung einer Warnmitteilung
§ 69Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
§ 70Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
 
Teil 7
Verordnungsermächtigung
 
§ 71Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung
 
Teil 8
Bußgeldvorschriften
 
§ 72Bußgeldvorschriften
 
Teil 9
Übergangsvorschriften
 
§ 73Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 74Übergangsvorschriften für Entbindungspfleger
§ 75Kooperation von Hochschulen mit Hebammenschulen
§ 76Anwendung von Vorschriften über die fachschulische Ausbildung und die Ausbildung in der Form von Modellvorhaben
§ 77Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen
§ 77aÜbergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 78Abschluss begonnener Ausbildungen in Form von Modellvorhaben
§ 79Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Hebammenschulen
§ 80Evaluierung