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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute
§ 2 

... Für die Durchführung des Übereinkommens ist die Seemannsordnung maßgebend. ...

Fußnote

§ 2 Satz 2 Kursivdruck: Siehe jetzt Seemannsgesetz 9513-1