Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten Eingangsformel
Auf Grund des § 3 des Gesetzes über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten vom 9. August 1949 (Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 235) wird bestimmt: