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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
§ 25
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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