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Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen

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Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zielsetzung und persönlicher Anwendungsbereich
  § 2 Sachlicher Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
  § 4 Verhältnis zu sonstigen Bestimmungen
  § 5 Vorrang von Sicherheitsinteressen sowie Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten
  § 6 Verhältnis zu sonstigen Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten
Abschnitt 2
 Meldungen
Unterabschnitt 1
 Grundsätze
  § 7 Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung
  § 8 Vertraulichkeitsgebot
  § 9 Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot
  § 10 Verarbeitung personenbezogener Daten
  § 11 Dokumentation der Meldungen
Unterabschnitt 2
 Interne Meldungen
  § 12 Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen
  § 13 Aufgaben der internen Meldestellen
  § 14 Organisationsformen interner Meldestellen
  § 15 Unabhängige Tätigkeit; notwendige Fachkunde
  § 16 Meldekanäle für interne Meldestellen
  § 17 Verfahren bei internen Meldungen
  § 18 Folgemaßnahmen der internen Meldestelle
Unterabschnitt 3
 Externe Meldestellen
  § 19 Errichtung und Zuständigkeit einer externen Meldestelle des Bundes
  § 20 Errichtung und Zuständigkeit externer Meldestellen der Länder
  § 21 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als externe Meldestelle
  § 22 Bundeskartellamt als externe Meldestelle
  § 23 Weitere externe Meldestellen
  § 24 Aufgaben der externen Meldestellen
  § 25 Unabhängige Tätigkeit; Schulung
  § 26 Berichtspflichten der externen Meldestellen
Unterabschnitt 4
 Externe Meldungen
  § 27 Meldekanäle für externe Meldestellen
  § 28 Verfahren bei externen Meldungen
  § 29 Folgemaßnahmen der externen Meldestellen
  § 30 Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen
  § 31 Abschluss des Verfahrens
Abschnitt 3
 Offenlegung
  § 32 Offenlegen von Informationen
Abschnitt 4
 Schutzmaßnahmen
  § 33 Voraussetzungen für den Schutz hinweisgebender Personen
  § 34 Weitere geschützte Personen
  § 35 Ausschluss der Verantwortlichkeit
  § 36 Verbot von Repressalien; Beweislastumkehr
  § 37 Schadensersatz nach Repressalien
  § 38 Schadensersatz nach einer Falschmeldung
  § 39 Verbot abweichender Vereinbarungen
Abschnitt 5
 Sanktionen
  § 40 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6
 Schlussvorschriften
  § 41 Verordnungsermächtigung
  § 42 Übergangsregelung