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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz - HIVHG)
§ 14
Aufhebung der Stiftung
Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist.
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