Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz - HIVHG)
§ 6 Satzung

Die Stiftung erhält eine Satzung, die vom Stiftungsrat (§ 8) mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen wird und der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bedarf. Der Stiftungsrat kann die Satzung mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ändern.