Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV)
§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 5 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. § 5 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.