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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See (Artikel 1 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972) (Hohe-See-Einbringungsgesetz)
Anlage (zu § 4 Satz 2 Nummer 3)
Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings

(Fundstelle: BGBl. I 2018, S. 2255)


Folgende Maßnahmen sind Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings nach § 4 Satz 2 Nummer 3:
Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Primärproduktion im Meer anzuregen (Meeresdüngung), wenn sie der wissenschaftlichen Forschung dienen.