Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung,
- 6.
Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
- 7.
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- 8.
Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten,
- 9.
Auswählen der Werk- und Hilfsstoffe und deren Lagerung,
- 10.
Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken,
- 11.
manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen,
- 12.
Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
- 13.
Anfertigen von Klappenmechanikteilen,
- 14.
Fügen,
- 15.
Anfertigen und Zurichten von Kleinwerkzeugen,
- 16.
Herstellen von Korpussen aus Holz oder Metall,
- 17.
Behandeln von Oberflächen,
- 18.
Bohren von Ton- und Säulchenlöchern,
- 19.
Anbringen und Bearbeiten von Säulchen,
- 20.
Zusammenbauen und Einpassen der Klappenmechanik,
- 21.
Spielfertigmachen von Instrumenten,
- 22.
Reparieren von Instrumenten.