Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.