Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 6.
Lesen und Erstellen von Skizzen und Zeichnungen, Anwenden von Gestaltungsprinzipien,
- 7.
Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen,
- 8.
Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Schablonen,
- 9.
Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen,
- 10.
Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen,
- 11.
Prüfen und Behandeln von Oberflächen,
- 12.
Drechseln und Drehen,
- 13.
dekoratives Spanen und Schnitzen,
- 14.
dekoratives Malen und Schmücken,
- 15.
Montieren von Teilen,
- 16.
Prüfen und Verpacken von Erzeugnissen.