Die Inhaberin oder der Inhaber der Registrierung hat im Fall folgender Änderungen eine neue Registrierung zu beantragen:
- 1.
Änderung der Zusammensetzung der Ursubstanzen nach Art oder Menge, einschließlich einer Änderung des Verdünnungsgrades oder
- 2.
Änderung der Darreichungsform, wenn diese mit der registrierten Darreichungsform nicht vergleichbar ist.