Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen* (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) § 2aRecht der Europäischen Union
Umwandlungen und Verschmelzungen nach dem Recht der Europäischen Union stehen hinsichtlich der Gebühren den Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz gleich.